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Grundbuchauszug beantragen: wo, wer, was es kostet

Den Grundbuchauszug brauchen Sie beim Verkauf und für die Bank. Hier steht, wer ihn bekommt, wo Sie ihn beantragen und was er kostet.

Viele Seiten bieten den Grundbuchauszug online an. Private Dienste handeln nicht im Auftrag der Grundbuchämter und verlangen oft Aufschläge. Beantragen Sie direkt beim Grundbuchamt oder über das amtliche Landesportal.

Wer einen Auszug bekommt

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Eigentümer:innen haben es immer. Kaufinteressierte bekommen den Auszug in der Regel über die Eigentümer:in, mit deren Vollmacht, oder über das Notariat.

Wo Sie ihn beantragen

Beim Grundbuchamt, das für die Immobilie zuständig ist, meist beim Amtsgericht. Der Antrag geht schriftlich oder vor Ort mit Ausweis; einige Länder bieten einen amtlichen Online-Antrag. Das Notariat kann den Auszug ebenfalls abrufen.

Was er kostet

Beim Grundbuchamt kostet ein einfacher Ausdruck 10 €, ein amtlicher Ausdruck 20 € (GNotKG KV 17000, 17001). Die Einsicht vor Ort ist kostenlos.

Wie aktuell er sein muss

Käufer:innen und Banken erwarten meist einen Auszug, der höchstens drei Monate alt ist. Bestellen Sie ihn deshalb nicht zu früh.

Amtlich online beantragen

Zuständiges Grundbuchamt finden

Postleitzahl der Immobilie eingeben. Die Antwort kommt aus dem Verwaltungsportal von Bund und Ländern; prüfen Sie, ob die Leistung passt.

Allgemeine Vorlage und Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Notariat, Anwaltskanzlei oder Mieterverein bzw. Haus & Grund.