Zum Inhalt springen

AGB

Version 1.0-rc6-draft, gültig ab 29.9.2026

Entwurf. Dieser Text ist eine Arbeitsfassung und wird vor dem Start durch die final geprüfte Version ersetzt.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

ImmoDok Testbetrieb, Teststrasse 1, 00000 Teststadt („ImmoDok“, „wir“). Diese AGB gelten für die Nutzung der Anwendung unter immo-dok.com durch Verbraucher:innen und Unternehmer:innen. Vertragssprache ist Deutsch; die englische Oberfläche ist eine Übersetzung, maßgeblich ist der deutsche Text.

§ 2 Leistung

ImmoDok stellt eine digitale Immobilienmappe als Online-Dienst bereit. Der Funktionsumfang umfasst:

  • Anlegen und Pflegen von Immobilien einschließlich Objekt-, Kataster- und Notfallangaben,
  • Dokumentation von Maßnahmen und Wartungen mit Handwerkerkontakten, Rechnungen, Fotos und Gewährleistungsfristen,
  • Hochladen, Klassifizieren und Versionieren von Dokumenten sowie eine Checklisten-Abdeckung nach Immobilientyp und Nutzung,
  • kontrollierte Freigabe an weitere Personen (Lesezugriff, Bearbeitung, Steuerberatung) sowie an eingeladene Käufer:innen,
  • ausdrückliche Zustellung wesentlicher Hinweise mit versionsgenauer Bestätigung und ein Zugriffsprotokoll je Dokumentfassung,
  • Dokumentation der praktischen Übergabe (Termin, Zählerstände, Schlüssel, Zustand, Feststellungen) mit unveränderlichen Protokollversionen und Nachträgen,
  • Übertragung der Mappe an Käufer:innen oder unentgeltlich an Rechtsnachfolger:innen sowie Datenexport als ZIP,
  • Termine, Fristen und Vorschläge für wiederkehrende Prüfungen, jeweils als Vorschlag mit Fundstelle.

Die Checklisten-Abdeckung beschreibt ausschließlich den Stand der in ImmoDok erfassten Unterlagen. Sie ist keine Bestätigung rechtlicher Vollständigkeit. ImmoDok prüft weder Identität noch Eigentum, Echtheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit von Inhalten, berechnet keine Fristen und Steuern und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sachverständigenberatung. ImmoDok ist kein Makler und schuldet keinen Verkaufserfolg. Elektronische Bestätigungen in ImmoDok sind einfache elektronische Signaturen (Art. 25 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014); sie wahren nicht die Schriftform des § 126 BGB.

§ 3 Registrierung und Konto

Ein Konto können volljährige natürliche Personen und juristische Personen anlegen. Die Angaben bei der Registrierung müssen zutreffen; Zugangsdaten sind geheim zu halten. Ein Konto ist persönlich und wird nicht geteilt. Wir empfehlen die Zwei-Faktor-Authentifizierung; für Konten mit Administrationsrecht ist sie Pflicht. Über Anmeldungen und sicherheitsrelevante Änderungen an Ihrem Konto informiert Sie das Aktivitätsprotokoll.

§ 4 Vertragsschluss, Preise, Zahlung

Das Anlegen von Immobilien, das Dokumentieren, das Teilen und die unentgeltliche Übertragung an Rechtsnachfolger:innen sind kostenlos. Der Vertrag über das Konto kommt mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande.

Basis (kostenlos). Enthalten sind 2 Immobilienmappen und 2 GB Speicher. Bestehende Mappen und Dateien bleiben immer vollständig erhalten und lesbar; ist eine Grenze erreicht, können Sie lediglich keine weitere Mappe anlegen oder weitere Dateien hochladen. Eine Mappe, für die eine Übergabe bezahlt wurde, zählt nicht mit und bringt eigenen Speicher mit.

Vermieter-Jahrespass. Die Vermieterfunktionen (Mietverhältnisse, Ein- und Auszugsprotokolle, Kautionsabrechnung, Betriebskostenabrechnung) können Sie 30 Tage kostenlos testen. Danach kostet der Pass 79,00 € für 12 Monate und umfasst 3 vermietete Einheiten; jede weitere Einheit kostet 9,00 € für dieselbe Laufzeit. Der Pass verlängert sich nicht automatisch und muss deshalb auch nicht gekündigt werden: Er läuft aus, und die erfassten Daten bleiben danach vollständig lesbar und exportierbar – Sie können sie nur nicht mehr ändern oder neue anlegen, bis Sie den Pass erneuern. Gelöscht wird dabei nichts.

Verwalter-Jahrespass. Wer als Hausverwaltung von Eigentümer:innen in deren Mappen eingeladen ist, kann Häuser anlegen, Eigentümerberichte erstellen und Mieter:innen Zugänge zu ihren Unterlagen geben. Diese Verwalterfunktionen können Sie 30 Tage kostenlos testen. Danach kostet der Pass 90,00 € für 12 Monate und umfasst 5 Einheiten; jede weitere Einheit kostet 18,00 € für dieselbe Laufzeit. Gezählt werden laufende Mietverhältnisse in Mappen, in denen Sie die Rolle Hausverwaltung haben; Mappen, deren Eigentümer:in einen Vermieter-Jahrespass hält, zählen nicht mit. Auch dieser Pass verlängert sich nicht automatisch; nach Ablauf bleibt alles lesbar. Für Bestellung, sofortige Freischaltung und Widerruf gilt dasselbe wie beim Vermieter-Jahrespass. Mieter:innen zahlen für ihren Zugang nichts.

Bei einem Verkauf kostet der Lesezugriff auf die übertragene Immobilienmappe die übernehmende Person einmalig 89,00 € (Endpreis. Umsatzsteuerfrei nach § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung).). Weitere Kosten entstehen nicht; es besteht kein Abonnement. Der Preis wird bei Beginn der Übertragung festgeschrieben und gilt für diese Übertragung, auch wenn er sich später ändert.

So kommt der Vertrag über den Lesezugriff zustande: Die eingeladene Person öffnet den Link, sieht eine Vorschau ohne Dokumente, bestätigt die wesentlichen Hinweise, prüft auf der Bestellseite die Zusammenfassung mit Preis, Leistung und Rechtstexten, kann ihre Angaben dort noch korrigieren und bestellt mit der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ (§ 312j Abs. 3 BGB). Die Zahlung wickelt Stripe Payments Europe Ltd. ab; Karten- oder Kontodaten werden nicht bei ImmoDok gespeichert. Der Lesezugriff wird freigeschaltet, sobald die Zahlung bestätigt ist; bei Lastschrift kann das einige Tage dauern. Über den Vertragsschluss erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Vertragsinhalt, Widerrufsbelehrung und Beleg (§ 312f BGB). Der Vertragstext wird gespeichert; die jeweils gültigen AGB sind jederzeit in der Anwendung abrufbar, frühere Fassungen auf Anfrage.

§ 5 Übertragung der Immobilienmappe – kein Eigentumsübergang

Die Übertragung betrifft ausschließlich Zugriffsrechte auf die Daten der Mappe. Sie hat keine Auswirkung auf Eigentum, Besitz oder Rechte an der Immobilie; Eigentum geht allein durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch über (§§ 873, 925 BGB). Ob ein Kaufvertrag zustande kommt, wann gezahlt wird und wann übergeben wird, erfährt ImmoDok nicht und bildet es nicht ab.

Sie geschieht in zwei Schritten. Erstens erhält die übernehmende Person Lesezugriff – bei einem Verkauf mit der bestätigten Zahlung, bei einer unentgeltlichen Übertragung (Erbfall, Schenkung, Scheidung) mit der Annahme der Einladung. Die Mappe bleibt in beiden Fällen bei der abgebenden Person. Zweitens übergibt die abgebende Person die Mappe ausdrücklich mit „Mappe übergeben“. Erst damit führt die übernehmende Person sie weiter; Dokumenttypen, die die abgebende Person vorher abgewählt hat, bleiben zurück. Eine unentgeltliche Übertragung kann die abgebende Person bis zur Übergabe zurückziehen.

Nach der Übergabe behält die abgebende Person dauerhaft ein Archiv: den Stand der Mappe zum Zeitpunkt der Übergabe sowie ihre Nachweise – Übergabeprotokolle, Zustellungen, Kenntnisnahmen und Zugriffe. Was die übernehmende Person danach ablegt, ist darin nicht enthalten. Der Grund ist eine Frist: Ansprüche wegen eines Mangels an einem Bauwerk verjähren nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst in fünf Jahren ab Übergabe, und wer bis dahin belegen können soll, worüber er informiert hat, braucht die Nachweise so lange.

Bei einem Verkauf wird das Anschaffungsdatum der abgebenden Person nicht mitübertragen; bei einer unentgeltlichen Übertragung bleibt es in der Mappe, weil es für die übernehmende Person steuerlich weiterzählt (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Beides ist keine steuerliche Beratung.

§ 6 Bereitstellungsdauer, Aktualisierungen (§§ 327 ff. BGB)

ImmoDok ist ein digitaler Dienst im Sinne der §§ 327 ff. BGB. Die Mappe wird dauerhaft bereitgestellt; der Bereitstellungszeitraum ist die Laufzeit des Vertrags, bei einem bezahlten Lesezugriff mindestens 24 Monate ab Freischaltung. Während dieses Zeitraums erhalten Sie die Aktualisierungen, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit zu erhalten, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen (§ 327f BGB). Änderungen, die über die Erhaltung hinausgehen, nehmen wir nur aus triftigem Grund, ohne zusätzliche Kosten und mit klarer Information vor; beeinträchtigt eine Änderung Ihre Nutzung erheblich, informieren wir Sie mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail, und Sie können den Vertrag innerhalb von 30 Tagen kostenfrei beenden (§ 327r BGB).

Wir können den Dienst mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende beenden. In diesem Fall weisen wir Sie rechtzeitig auf den Datenexport hin; der Export bleibt mindestens bis zum Ende der Frist verfügbar. Sie können die Nutzung jederzeit beenden – ohne Frist und ohne Angabe von Gründen – über „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB) oder durch Löschung des Kontos.

§ 7 Pflichten der Nutzer:innen, Inhalte Dritter

Sie speichern in ImmoDok nur Inhalte, zu denen Sie berechtigt sind, und keine rechtswidrigen Inhalte. Enthalten Unterlagen Daten weiterer Personen (Grundbuch, WEG, Mietverhältnisse, Erbnachweise), bestätigen Sie beim Hochladen, dass Sie sie verwenden dürfen; für diese Inhalte sind Sie datenschutzrechtlich verantwortlich (Datenschutzerklärung Nummer 7). Für die Daten Ihrer Mieter:innen und der Empfänger:innen Ihrer Rechnungen verarbeitet ImmoDok in Ihrem Auftrag; dafür gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, der Sie vor der ersten Erfassung solcher Daten zustimmen. Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen. Automatisierte Zugriffe, Umgehung von Zugriffsbeschränkungen und Angriffe auf die Anwendung sind untersagt.

§ 8 Meldung rechtswidriger Inhalte, Maßnahmen (Art. 14, 16, 17 DSA)

ImmoDok speichert Inhalte im Auftrag der Nutzer:innen und verbreitet sie nicht öffentlich. Wer dennoch von einem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis erhält, kann ihn uns melden – auch ohne Konto – per E-Mail an support@immo-dok.com mit dem Betreff „Meldung Inhalt“. Eine Meldung sollte enthalten: eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll; eine genaue Angabe, wo er sich befindet (Mappe, Dokument, Datum); Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, außer bei Inhalten, die den Straftatbeständen der §§ 184b, 184c StGB unterfallen; und die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.

Wir bestätigen den Eingang unverzüglich, prüfen die Meldung sorgfältig, zeitnah und ohne automatisierte Mittel, und teilen der meldenden Person und der betroffenen Nutzer:in die Entscheidung mit Begründung und Hinweis auf die Möglichkeiten der Überprüfung mit. Bestätigt sich die Meldung, entfernen oder sperren wir den Inhalt; bei wiederholten oder schweren Verstößen können wir das Konto sperren. Gegen eine Maßnahme können Sie sich innerhalb von sechs Monaten an dieselbe Adresse wenden; wir prüfen dann erneut. Gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben unberührt.

§ 9 Verfügbarkeit, Haftung

Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden diese aber nicht ununterbrochen; Wartungsfenster kündigen wir nach Möglichkeit an, Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs (etwa beim Hosting- oder Zahlungsdienstleister) bleiben vorbehalten.

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Für den Verlust von Daten haften wir nach den vorstehenden Regeln nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch Sie zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Nutzen Sie hierfür den jederzeit verfügbaren Datenexport.

Für die Inhalte der Mappe, deren Echtheit, Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für die Folgen einer Übertragung zwischen den Beteiligten haften wir nicht; wir prüfen sie nicht (§ 2).

§ 10 Datenexport, Wechsel, Kündigung

Sie können Ihre Daten jederzeit vollständig als ZIP-Archiv exportieren: alle Dokumente und Fotos im Original, dazu Ihre Angaben, Maßnahmen, Termine, Einwilligungen und Nachweise in offenen, maschinenlesbaren Formaten (PDF, JPEG, CSV, JSON). Der Export steht auch nach einer Kündigung bis zum Ende der Bereitstellung zur Verfügung. Wir unterstützen Sie in diesem Zeitraum beim Wechsel zu einem anderen Dienst, erheben dafür kein Entgelt und schließen den Wechsel innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Mitteilung ab (Verordnung (EU) 2023/2854, Kapitel VI).

Die Kündigung ist online über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ möglich; Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Nach Löschung des Kontos wird dieses sofort gesperrt und nach 90 Tagen anonymisiert; Dokumente werden gelöscht. Belege bewahren wir aus steuerlichen Gründen acht Jahre auf. Die Nachweise, die anderen Vertragsseiten gehören (Kenntnisnahmen, Bestätigungen), bleiben ohne Bezug zu Ihrer Person bestehen.

§ 11 Widerrufsrecht

Verbraucher:innen haben ein Widerrufsrecht; Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung. Bei Bestellung des Lesezugriffs verlangen Sie ausdrücklich den sofortigen Beginn der Bereitstellung und bestätigen, dass Sie damit Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 6 BGB). Ein Widerruf ist jederzeit auch online über „Verträge hier widerrufen“ möglich (§ 356a BGB).

§ 12 Wenn der Immobilienkauf nicht zustande kommt

Scheitert der Verkauf, nachdem der Lesezugriff bezahlt wurde, aber bevor die abgebende Person die Mappe übergeben hat, kann die abgebende Person den Verkauf in ImmoDok abbrechen. Dann endet der Lesezugriff der übernehmenden Seite sofort, und wer bezahlt hat, erhält den vollen Betrag auf dasselbe Zahlungsmittel zurück; über die Erstattung wird ein Korrekturbeleg ausgestellt. Die übernehmende Person kann den Verkauf nicht selbst abbrechen; ihr Widerrufsrecht richtet sich nach § 11.

Nach der Übergabe ist die Leistung vollständig erbracht; ein Abbruch in ImmoDok ist dann nicht mehr möglich. Erstattungen danach entscheidet ImmoDok im Einzelfall aus Kulanz. Ob und wie der Kaufvertrag über die Immobilie rückabgewickelt wird, ist Sache der Vertragsparteien und des Notariats.

§ 13 Änderungen dieser AGB

Wir können diese AGB ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt – etwa eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder des Funktionsumfangs – und die Änderung für Sie zumutbar ist. Angemeldete Nutzer:innen informieren wir mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail und beim nächsten Anmelden; die neue Fassung gilt, wenn Sie ihr zustimmen oder nach diesem Hinweis weiter nutzen, worauf wir im Hinweis ausdrücklich hinweisen. Sie können den Vertrag jederzeit ohne Frist beenden. Alle Fassungen sind versioniert und bleiben abrufbar.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; gegenüber Verbraucher:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt. Gegenüber Unternehmer:innen ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

⚖️ Freigabefassung 1.0 – vor der Veröffentlichung Betreiberangaben eintragen, die in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister mit den geschlossenen Verträgen abgleichen und durch Rechtsberatung freigeben lassen (docs/18 L-1).

Rechtswidrige Inhalte melden

ImmoDok speichert Dokumente, die Nutzer:innen privat hochladen. Wenn Sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten haben, schreiben Sie an support@immo-dok.com (Kontaktstelle gemäß Art. 11/12 DSA; Deutsch oder Englisch). Wir prüfen jede Meldung und begründen unsere Entscheidung.