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Barrierefreiheit

Version 1.0-rc6-draft, gültig ab 29.9.2026

Entwurf. Dieser Text ist eine Arbeitsfassung und wird vor dem Start durch die final geprüfte Version ersetzt.

ImmoDok soll für alle bedienbar sein – auch mit Tastatur, Screenreader oder eingeschränktem Sehvermögen. Diese Erklärung beschreibt, was wir dafür tun, woran wir uns messen und wo noch Grenzen liegen. Sie gilt für die Anwendung unter app.immo-dok.com und die öffentlichen Seiten unter immo-dok.com.

Rechtlicher Rahmen

Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Der Betreiber ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Abs. 3 BFSG (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) und damit von den Pflichten des Gesetzes für Dienstleistungen ausgenommen. Diese Erklärung und die Standards darin sind freiwillig. ⚖️ Die Einordnung als Kleinstunternehmen ist vom Betreiber zu bestätigen.

Woran wir uns messen

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA. Die EN 301 549 (V3.2.1) verweist derzeit auf WCAG 2.1 AA; WCAG 2.2 schließt diese Anforderungen ein. Umgesetzt sind im hellen und im dunklen Farbschema: Beschriftungen für Eingabefelder, sichtbare Fokuszustände, Tastaturbedienung, ein Sprunglink zum Inhalt und eine Hauptregion auf allen Seiten einschließlich der Anmeldung, Textkontraste von mindestens 4,5:1 und Feldrahmen von mindestens 3:1, Statusanzeigen, die nicht allein über Farbe funktionieren, Fehlermeldungen, die mit ihrem Feld verknüpft sind und Screenreadern vorgelesen werden, die Ansage des neuen Seitentitels nach jedem Seitenwechsel, Zielflächen von mindestens 24 × 24 Pixeln für Kontrollkästchen, rein deutschsprachige Seiten mit der Sprachangabe Deutsch auch bei englischer Oberfläche, Dialoge, die den Fokus halten und mit Escape schließen, und der Verzicht auf Animationen und weiches Scrollen, wenn das Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ meldet.

Bekannte Einschränkungen

  • Der Schriftzug „ImmoDok“ (Logo) erreicht in einem Teil nicht den Kontrast von 4,5:1. Logos sind von WCAG 1.4.3 ausgenommen.
  • Hochgeladene Dokumente Dritter (etwa gescannte PDFs) können selbst nicht barrierefrei sein; darauf haben wir keinen Einfluss. Die Anwendung zeigt zu jedem Dokument Titel, Typ und Metadaten als Text an.
  • Die Unterschrift auf dem Gerät setzt Zeigegerät oder Touch voraus. Wer das nicht nutzen kann, unterschreibt das ausgedruckte Übergabeprotokoll auf Papier und lädt den Scan hoch; dieser Weg ist gleichberechtigt vorgesehen.
  • Bei Eingaben aus mehreren Teilen in einer Zeile (etwa Positionen mit Menge und Preis) ist eine Fehlermeldung nicht in jedem Fall technisch mit dem einzelnen Feld verknüpft; sie steht aber sichtbar direkt darunter und wird vorgelesen.
  • Einige Nebenangaben sind in sehr kleiner Schrift (10 bis 11 Pixel) gesetzt. Nach einem Seitenwechsel wird der Fokus nicht auf die Überschrift gesetzt; der neue Seitentitel wird angesagt.
  • Eine systematische Prüfung – automatisiert, durch Fachleute oder mit Hilfsmitteln durch betroffene Menschen – hat noch nicht stattgefunden; ungeprüft sind insbesondere Screenreader (VoiceOver, NVDA), Diagrammfarben im dunklen Schema und die Darstellung bei 320 Pixeln Breite. Wir holen das nach.

Rückmeldung und Durchsetzung

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, schreiben Sie uns an support@immo-dok.com mit dem Betreff „Barriere“. Wir antworten innerhalb von 14 Tagen und beheben bestätigte Barrieren mit Vorrang. Zuständig für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Magdeburg.

Diese Erklärung wurde am 10. September 2026 erstellt, zuletzt am 21. September 2026 geändert und wird bei wesentlichen Änderungen der Anwendung überprüft.

⚖️ Freigabefassung 1.0 – vor der Veröffentlichung Betreiberangaben eintragen, die in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister mit den geschlossenen Verträgen abgleichen und durch Rechtsberatung freigeben lassen (docs/18 L-1).

Rechtswidrige Inhalte melden

ImmoDok speichert Dokumente, die Nutzer:innen privat hochladen. Wenn Sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten haben, schreiben Sie an support@immo-dok.com (Kontaktstelle gemäß Art. 11/12 DSA; Deutsch oder Englisch). Wir prüfen jede Meldung und begründen unsere Entscheidung.