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Eine Rechnung schreiben

Positionen erfassen, Pflichtangaben prüfen, ausstellen: Rechnungen auf dem eigenen Briefbogen, mit lückenloser Nummernvergabe.

Für wen:
Eigentümer:innen
1 Min. LesezeitStand: 02.09.2026

Schritt für Schritt

  1. Legen Sie unter „Rechnung schreiben“ einen Entwurf an: Empfänger:in mit Anschrift, Leistungszeitraum, Positionen.Der Entwurf bleibt beliebig änderbar
  2. Arbeiten Sie die Pflichtangaben-Prüfung ab, sie folgt § 14 Abs. 4 UStG und blockiert das Ausstellen, bis nichts mehr fehlt.Jeder offene Punkt ist benannt
  3. Stellen Sie die Rechnung aus: Nummer, Beträge, Briefbogen und PDF werden festgeschrieben.Die Nummer kommt aus einem lückenlosen Kreis
  4. Falls nötig: Stornieren statt löschen. Der Storno behält Nummer und PDF, die Historie bleibt vollständig.Ausgestellte Rechnungen sind unveränderlich

Das Ergebnis: Eine ausgestellte Rechnung als PDF auf Ihrem Briefbogen, unveränderlich, nummeriert und im Steuer-Bereich der Immobilie als Einnahme sichtbar.

Wichtig: Das Ausstellen ist endgültig. Danach ist nur noch ein Storno möglich, der als eigener Vorgang dokumentiert wird.

Was tun, wenn es nicht funktioniert?

Das Ausstellen ist gesperrt.
Die Prüfliste nennt die fehlende Pflichtangabe, häufig ein fehlender oder noch nicht bestätigter Briefbogen oder das Leistungsdatum.