Eine Rechnung schreiben
Positionen erfassen, Pflichtangaben prüfen, ausstellen: Rechnungen auf dem eigenen Briefbogen, mit lückenloser Nummernvergabe.
Für wen:
Eigentümer:innen
1 Min. LesezeitStand: 02.09.2026Schritt für Schritt
- Legen Sie unter „Rechnung schreiben“ einen Entwurf an: Empfänger:in mit Anschrift, Leistungszeitraum, Positionen.Der Entwurf bleibt beliebig änderbar
- Arbeiten Sie die Pflichtangaben-Prüfung ab, sie folgt § 14 Abs. 4 UStG und blockiert das Ausstellen, bis nichts mehr fehlt.Jeder offene Punkt ist benannt
- Stellen Sie die Rechnung aus: Nummer, Beträge, Briefbogen und PDF werden festgeschrieben.Die Nummer kommt aus einem lückenlosen Kreis
- Falls nötig: Stornieren statt löschen. Der Storno behält Nummer und PDF, die Historie bleibt vollständig.Ausgestellte Rechnungen sind unveränderlich
Das Ergebnis: Eine ausgestellte Rechnung als PDF auf Ihrem Briefbogen, unveränderlich, nummeriert und im Steuer-Bereich der Immobilie als Einnahme sichtbar.
Wichtig: Das Ausstellen ist endgültig. Danach ist nur noch ein Storno möglich, der als eigener Vorgang dokumentiert wird.
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Was tun, wenn es nicht funktioniert?
- Das Ausstellen ist gesperrt.
- Die Prüfliste nennt die fehlende Pflichtangabe, häufig ein fehlender oder noch nicht bestätigter Briefbogen oder das Leistungsdatum.
