Ein eingefrorenes Protokoll korrigieren
Korrektur ohne Vertuschung: Solange nicht beide bestätigt haben, entsteht eine neue Version. Danach bleibt das Protokoll unangetastet und ein Nachtrag hält die Berichtigung fest.
Für wen:
Eigentümer:innen
Käufer:innen
2 Min. LesezeitStand: 21.09.2026Schritt für Schritt
- Noch nicht beide bestätigt? Ändern Sie den fehlerhaften Eintrag in der Übergabe, etwa einen vertippten Zählerstand.Die Übergabe fällt in den Arbeitsstand zurück
- Frieren Sie eine neue Protokollversion ein und lassen Sie sie von beiden Seiten bestätigen.Die alte Version bleibt samt Bestätigungen erhalten
- Haben beide bestätigt, wird das Protokoll nicht mehr angefasst. Wählen Sie auf der Übergabeseite „Nachtrag erstellen“.Ein bestätigtes Protokoll bleibt, wie es unterschrieben wurde
- Tragen Sie den Anlass ein und pro Zeile eine Angabe: was im Protokoll steht und wie es richtig lautet.Wurde etwas ganz vergessen, bleibt „Bisher im Protokoll“ leer
- Beide Beteiligten unterschreiben den Nachtrag, auf dem Gerät oder auf dem Ausdruck.Vorher ist er ein Vorschlag und kann verworfen werden
Das Ergebnis: Die Korrektur ist transparent: Protokoll und Nachtrag bleiben beide abrufbar, jeder mit eigener Prüfsumme und eigenen Bestätigungen, und man sieht, was berichtigt wurde und warum.
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Was tun, wenn es nicht funktioniert?
- Beide Seiten hatten schon bestätigt.
- Dann ist der Weg der Nachtrag. Eine stille Änderung an einer bestätigten Fassung gibt es nicht. Auf Papier unterschrieben ist das Protokoll eine Privaturkunde; die elektronische Bestätigung auf dem Gerät ist ein Nachweis, keine Unterschrift im Rechtssinn. In beiden Fällen ändert eine Seite den Inhalt nicht nachträglich; Korrekturen laufen über einen Nachtrag.
- Wir möchten im Nachtrag etwas vereinbaren.
- Das geht bewusst nicht. Ein Nachtrag berichtigt festgehaltene Tatsachen der Übergabe, Zählerstände, Schlüssel, Gegenstände, Zustand, Termin. Vereinbarungen über wesentliche Inhalte des Kaufvertrags brauchen die notarielle Form und gehören zu Ihrem Notariat.
- Ein zweiter Nachtrag lässt sich nicht anlegen.
- Es ist immer nur ein Nachtrag zur Bestätigung offen. Bestätigen Sie den offenen Nachtrag oder verwerfen Sie ihn, danach ist der nächste möglich.
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Das Übergabeprotokoll erzeugenEinfrieren macht aus dem Arbeitsstand eine unveränderliche Protokollversion mit SHA-256-Prüfsumme und PDF – die Fassung, die beide Seiten bestätigen.Das Protokoll unterschreibenZwei Wege zum Nachweis, beide von Hand unterschrieben: im Unterschriftenfeld auf dem Gerät oder eigenhändig auf dem Ausdruck mit hochgeladenem Scan.
