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Erbfall, Schenkung oder Scheidung: die Mappe weitergeben

Die Mappe unentgeltlich an Erb:innen, Beschenkte oder die Ex-Partner:in übergeben, mit Stichtag und den passenden Nachlauf-Terminen.

Für wen:
Eigentümer:innen
2 Min. LesezeitStand: 25.09.2026

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie in der Mappe den Bereich „Verkauf“ und klicken Sie „Käufer:in einladen“.Nur die Inhaber:in der Mappe
  2. Wählen Sie bei „Art der Übergabe“ die Option „Unentgeltlich“ und den Anlass: Erbfall, Schenkung oder Scheidung.Keine Gebühr; Vorschau, bis der Nachweis geprüft ist
  3. Tragen Sie den Stichtag ein: Todestag, Tag der Beurkundung oder der Rechtskraft.Beim Erbfall schlägt ImmoDok daraus Nachlauf-Termine vor
  4. Laden Sie den Nachweis hoch: Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis oder eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift; notarieller Schenkungs- oder Übertragungsvertrag; Scheidungsbeschluss oder notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung. ImmoDok prüft ihn; erst danach liest die empfangende Person die ganze Mappe.Bis zur Prüfung bleibt es bei der Vorschau
  5. Prüfen Sie unter „Was übergeben wird“ die Unterlagen und laden Sie die empfangende Person mit ihrer E-Mail-Adresse ein.Link und QR-Code sind personengebunden
  6. Nach der Annahme und der Prüfung des Nachweises liest die Person die ganze Mappe; mit „Mappe übergeben“ geht sie auf sie über.Sie behalten ein Archiv mit dem Stand der Übergabe

Das Ergebnis: Die Mappe geht samt Historie und Anschaffungsdatum an die neue Inhaber:in, dazu Terminvorschläge etwa für Erbschaftsteuer-Anzeige und Grundbuchberichtigung.

Wichtig: Übertragen werden nur die Zugriffsrechte auf die digitale Mappe, kein Eigentum. Erbschein, Grundbuch und Finanzamt laufen außerhalb von ImmoDok. Die Anzeige beim Finanzamt ist innerhalb von drei Monaten fällig, nachdem Sie vom Erbfall erfahren haben (§ 30 ErbStG); ImmoDok rechnet ab dem eingetragenen Stichtag, also ab dem frühestmöglichen Tag. Die Grundbuchberichtigung ist von der Eintragungsgebühr befreit, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht; Erbschein und Notarkosten fallen trotzdem an. Ist die Eigentümer:in verstorben und kann die Übergabe nicht mehr selbst starten, nutzen Sie das Formular „Erbfall melden“, verlinkt unter „Direkt im Produkt öffnen“.

Was tun, wenn es nicht funktioniert?

Die Eigentümer:in ist verstorben, niemand kann die Übergabe starten.
Nutzen Sie das Formular „Erbfall melden“, verlinkt unter „Direkt im Produkt öffnen“. Dort laden Sie den Nachweis hoch, und der Betrieb klärt mit Ihnen, wie es weitergeht.
Der Erbschein liegt in der Mappe, soll er mit?
Erbnachweise sind standardmäßig nicht ausgewählt, weil sie Angaben zur Familie enthalten. Haken Sie sie unter „Was übergeben wird“ an, wenn die empfangende Person sie braucht.