Versicherung in der Mappe
Was nach dem Kauf mit der Gebäudeversicherung geschieht, Schadenhistorie und Schadenfall, Heizöltank, Neubau, Hochwasserkarten und, wo angeboten, Partnerangebote mit offener Vergütung.
Für wen:
Eigentümer:innen
Bearbeiter:innen
Käufer:innen
3 Min. LesezeitStand: 21.09.2026Begriffe
- Übergang der Gebäudeversicherung
- Mit der Eintragung im Grundbuch geht die bestehende Gebäudeversicherung kraft Gesetzes auf die Käuferseite über (§ 95 VVG). Der Eigentümerwechsel ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, durch Verkäufer- oder Käuferseite (§ 97 VVG).
- Sonderkündigung
- Die Käuferseite kann den übernommenen Vertrag innerhalb eines Monats kündigen, gerechnet ab der Eintragung oder ab der späteren Kenntnis vom Vertrag (§ 96 Abs. 2 VVG). Vor einer Kündigung lohnt der Blick in den Darlehensvertrag: Viele Banken verlangen durchgehenden Gebäudeschutz.
- Eigentumswohnung
- Das Gemeinschaftseigentum versichert die Eigentümergemeinschaft (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Einen eigenen Gebäudevertrag übernehmen oder kündigen Sie nicht; die Police erhalten Sie von der Hausverwaltung.
- Angebote von Partnern
- Wo das Konto sie anbietet, erscheinen als „Werbung“ gekennzeichnete Angebote. Erst mit Ihrer Einwilligung gibt ImmoDok Name, E-Mail-Adresse, Postleitzahl und Objektart an den genannten Partner weiter und erhält dafür eine Vergütung. ImmoDok berät nicht und vergleicht keine Tarife.
Schritt für Schritt
- Öffnen Sie die „Übersicht“ der Mappe. Unten steht der Bereich „Versicherung“ mit den Teilen, die zu Ihrer Immobilie und Rolle passen.Bearbeiten braucht Schreibrechte an der Mappe
- Nach dem Kauf eines Hauses: Legen Sie den Versicherungsschein in die Mappe, informieren Sie den Versicherer über den Eigentümerwechsel und markieren Sie den Schritt mit „Als erledigt markieren“.„Vorlage für die Mitteilung“ liefert einen Text zum Kopieren
- Tragen Sie ein, wann die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist. ImmoDok zeigt dann, bis wann Sie die übernommene Versicherung kündigen können.Einen Monat ab Eintragung oder ab späterer Kenntnis
- Halten Sie frühere Schäden unter „Schadenhistorie“ mit „Schaden erfassen“ fest: Schadentag, Art, Zahlung des Versicherers, behoben ja oder nein, auf Wunsch mit Nachweis aus der Mappe.Die Liste geht beim Verkauf mit der Mappe
- Im Ernstfall öffnet „Was tun im Schadenfall?“ die gesetzlichen Grundpflichten in der Reihenfolge, in der sie anfallen.Schaden begrenzen, melden, Fotos, Belege
- Je nach Immobilie erscheinen Hinweise zum Heizöltank, zum Neubau ab der Abnahme und Links zu den amtlichen Hochwasserkarten Ihres Bundeslands.Die Karten öffnen sich beim jeweiligen Amt
Das Ergebnis: Versicherungsschein, Mitteilung an den Versicherer, Kündigungsfrist und Schadenhistorie an einer Stelle, und bei einem Verkauf weiß die Käuferseite, was vorgefallen ist.
Wichtig: ImmoDok ist kein Versicherungsvermittler und keine Versicherungsberatung. ImmoDok verschickt keine Mitteilung und keine Kündigung an den Versicherer, das tun Sie selbst. Was Ihr Vertrag verlangt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
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Was tun, wenn es nicht funktioniert?
- Der Bereich „Versicherung“ fehlt.
- Er erscheint nur, wenn einer seiner Teile passt, und nicht bei einem Grundstück. Die Schritte nach dem Kauf sieht nur die Käuferseite eines Hauses, und nur für eine begrenzte Zeit nach der Übergabe.
- Ich habe den Kontakt weitergegeben und möchte das nicht mehr.
- Klicken Sie beim Angebot „Einwilligung widerrufen“. Der Partner wird informiert; ein bereits geschlossener Vertrag bleibt davon unberührt. Wenden Sie sich für die Löschung auch an den Partner.
- Ein Angebot passt nicht zu mir.
- Mit „Nicht relevant“ blenden Sie es für diese Mappe aus.
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Ein Dokument hochladenOriginal sichern, Typ bestätigen, Metadaten ergänzen, damit aus einer Datei ein auffindbarer, zählbarer Nachweis wird.Nachlauf-Aufgaben nach der ÜbergabeWas nach dem Termin noch zu tun ist, mit Zuständigkeit und Datum abhaken, und die Erinnerungen, die neue Eigentümer:innen im Wartungsplan bekommen.Wesentliche Hinweise zustellenWichtige Tatsachen, etwa bekannte Mängel, ausdrücklich mitteilen und die Kenntnisnahme versionsgenau nachweisen, statt sie in einen Ordner zu legen.
