Wesentliche Hinweise zustellen
Wichtige Tatsachen, etwa bekannte Mängel, ausdrücklich mitteilen und die Kenntnisnahme versionsgenau nachweisen, statt sie in einen Ordner zu legen.
Für wen:
Eigentümer:innen
Käufer:innen
1 Min. LesezeitStand: 21.09.2026Schritt für Schritt
- Erfassen Sie den Hinweis im Verkaufsbereich und stufen Sie seine Bedeutung ein.Entwurf bleibt änderbar
- Veröffentlichen Sie ihn: Der Wortlaut wird als Version eingefroren.Spätere Änderung = neue Version
- Die Zustellung wird festgehalten, sobald die eingeladene Person die Mappe öffnet.Sichtbar im Reiter „Kommunikation“
- Lassen Sie die Kenntnisnahme bestätigen – sie bezieht sich auf genau diese Version des Wortlauts.Offene Hinweise blockieren die Bestellung
Das Ergebnis: Für jeden Hinweis ist belegbar, welcher Wortlaut wann zugestellt und wann zur Kenntnis genommen wurde.
Wichtig: ImmoDok dokumentiert die Mitteilung. Ob ein Umstand offenbarungspflichtig ist, ist eine Rechtsfrage; im Zweifel gehört sie in anwaltliche Beratung. Ob ein Hinweis Aufklärungspflichten erfüllt, hängt vom Einzelfall ab (BGH, Urteil vom 15. September 2023, V ZR 77/22): Unterlagen im Datenraum zählen nur, wenn die Verkäuferseite erwarten darf, dass die Käuferseite sie wahrnimmt. Wichtige Mängel sollten Sie zusätzlich ausdrücklich mitteilen.
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Was tun, wenn es nicht funktioniert?
- Die Bestellung der Käufer:in ist blockiert.
- Es gibt veröffentlichte Hinweise ohne bestätigte Kenntnisnahme. Das ist beabsichtigt: Erst lesen und bestätigen, dann bestellen.
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Einen Käufer-Datenraum einrichtenKaufinteressent:innen sehen zuerst eine Zusammenfassung, der Vollzugriff folgt erst nach der bestätigten Übernahme, jeder Schritt wird protokolliert.Das Protokoll unterschreibenZwei Wege zum Nachweis, beide von Hand unterschrieben: im Unterschriftenfeld auf dem Gerät oder eigenhändig auf dem Ausdruck mit hochgeladenem Scan.
