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Wesentliche Hinweise zustellen

Wichtige Tatsachen, etwa bekannte Mängel, ausdrücklich mitteilen und die Kenntnisnahme versionsgenau nachweisen, statt sie in einen Ordner zu legen.

Für wen:
Eigentümer:innen
Käufer:innen
1 Min. LesezeitStand: 21.09.2026

Schritt für Schritt

  1. Erfassen Sie den Hinweis im Verkaufsbereich und stufen Sie seine Bedeutung ein.Entwurf bleibt änderbar
  2. Veröffentlichen Sie ihn: Der Wortlaut wird als Version eingefroren.Spätere Änderung = neue Version
  3. Die Zustellung wird festgehalten, sobald die eingeladene Person die Mappe öffnet.Sichtbar im Reiter „Kommunikation“
  4. Lassen Sie die Kenntnisnahme bestätigen – sie bezieht sich auf genau diese Version des Wortlauts.Offene Hinweise blockieren die Bestellung

Das Ergebnis: Für jeden Hinweis ist belegbar, welcher Wortlaut wann zugestellt und wann zur Kenntnis genommen wurde.

Wichtig: ImmoDok dokumentiert die Mitteilung. Ob ein Umstand offenbarungspflichtig ist, ist eine Rechtsfrage; im Zweifel gehört sie in anwaltliche Beratung. Ob ein Hinweis Aufklärungspflichten erfüllt, hängt vom Einzelfall ab (BGH, Urteil vom 15. September 2023, V ZR 77/22): Unterlagen im Datenraum zählen nur, wenn die Verkäuferseite erwarten darf, dass die Käuferseite sie wahrnimmt. Wichtige Mängel sollten Sie zusätzlich ausdrücklich mitteilen.

Was tun, wenn es nicht funktioniert?

Die Bestellung der Käufer:in ist blockiert.
Es gibt veröffentlichte Hinweise ohne bestätigte Kenntnisnahme. Das ist beabsichtigt: Erst lesen und bestätigen, dann bestellen.