Handwerker-Link und Gefahrstoff-Auskunft
Ein fester Link je Immobilie, über den jeder Betrieb Rechnung, Unternehmererklärung und Protokolle schickt. Dazu die Auskunft zu Gefahrstoffen, die Sie dem Betrieb vor Arbeitsbeginn geben müssen (§ 5a GefStoffV).
Für wen:
Eigentümer:innen
Bearbeiter:innen
2 Min. LesezeitStand: 22.10.2026Schritt für Schritt
- Öffnen Sie in der Mappe links „Handwerker-Link“ und erstellen Sie den Link. Kopieren Sie ihn in die Auftrags-E-Mail oder drucken Sie die Karte mit QR-Code.Auf der Karte steht nur die Kurzbezeichnung, wenn Sie nichts anderes wählen
- Der Betrieb öffnet den Link, gibt seinen Firmennamen an, wählt, was er schickt, und lädt die Dateien hoch. Er braucht kein Konto und sieht nichts aus Ihrer Mappe.Jede Datei wird vorher auf Schadsoftware geprüft
- Sie bekommen eine Benachrichtigung. Unter „Eingang zur Durchsicht“ sehen Sie die Datei an und legen sie ab: Art, auf Wunsch die Maßnahme und den Betrieb aus Ihrem Adressbuch. Oder Sie verwerfen sie.E-Rechnungen zeigen Betrag und Rechnungsnummer schon vorher
- Vor Arbeitsbeginn füllen Sie „Gefahrstoff-Auskunft“ aus, aus dem Menü der Maßnahme oder auf derselben Seite: Baujahr, Baubeginn vor dem 31.10.1993 und je Stoffgruppe bekannt, vermutet oder nicht bekannt.Die Pflicht trifft auch private Haushalte
- Die Auskunft liegt als PDF in der Mappe. Lassen Sie sie auf den Links anzeigen, dann bestätigt der Betrieb den Empfang mit einem Klick; oder schicken Sie das PDF per E-Mail.Die Bestätigung steht mit Firmenname und Zeitpunkt bei der Auskunft
Das Ergebnis: Rechnungen, Unternehmererklärungen und Protokolle kommen von selbst in die Hausakte, und Sie können belegen, dass Sie den Betrieb vor Beginn informiert haben. ImmoDok gibt nur Ihre Angaben wieder und prüft nichts.
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Was tun, wenn es nicht funktioniert?
- Die Karte liegt an der falschen Stelle oder der Link wurde weitergegeben.
- Erzeugen Sie einen neuen Link. Der alte und alle gedruckten Karten öffnen dann nichts mehr.
- Eine Datei ist verschwunden, ohne dass ich sie abgelegt habe.
- Was 90 Tage nicht abgelegt wird, wird gelöscht. Der Betrieb hat seine Rechnung selbst aufbewahrt und kann sie erneut schicken.
- Ich finde „Handwerker-Link“ nicht.
- Ihn gibt es nur für Personen, die die Mappe bearbeiten dürfen, und nur, solange die Prüfung auf Schadsoftware auf dem Server läuft.
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