Eine kleine Eigentümergemeinschaft selbst verwalten
Einheiten mit Miteigentumsanteilen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung mit Abrechnungsspitze, Versammlungen, Beschluss-Sammlung und Zugänge für die Eigentümer:innen.
Für wen:
Eigentümer:innen
Bearbeiter:innen
2 Min. LesezeitStand: 23.09.2026
Schritt für Schritt
- Legen Sie unter „WEG-Verwaltung“ die Gemeinschaft mit der Summe der Miteigentumsanteile und dem Konto der Gemeinschaft an.Das Konto sollte auf die Gemeinschaft lauten
- Tragen Sie jede Einheit mit ihren Miteigentumsanteilen und die Eigentümer:innen mit E-Mail-Adresse ein.Gerechnet wird erst, wenn die Anteile aufgehen
- Legen Sie den Wirtschaftsplan mit Kostenarten, Schlüssel und Rücklage an und halten Sie ihn nach dem Beschluss fest.Daraus folgt das Hausgeld je Einheit
- Nach dem Jahr tragen Sie die tatsächlichen Kosten in die Jahresabrechnung ein und stellen sie aus; jede Einzelabrechnung zeigt die Abrechnungsspitze.Beschlossen wird nur über die Spitze
- Planen Sie die Versammlung, versenden Sie die Einladungen und legen Sie die unterschriebene Niederschrift ab; Beschlüsse tragen Sie in die Beschluss-Sammlung ein.Mindestens 21 Tage Einladungsfrist
Das Ergebnis: Alle Unterlagen der Gemeinschaft an einem Ort, und jede Eigentümer:in sieht über ihren Zugang die Zahlen ihrer eigenen Einheit.
Wichtig: ImmoDok rechnet, prüft aber nicht, ob Kosten und Schlüssel richtig beschlossen sind. Eine fehlerhafte Einzelabrechnung kann angefochten werden – prüfen Sie jeden Entwurf vor dem Beschluss. Die Heizkostenabrechnung gehört nicht dazu. Zahlungen, Lastschrift und Mahnung laufen über das Hausgeldkonto; ImmoDok bewegt dabei kein Geld.
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Was tun, wenn es nicht funktioniert?
- Die Abrechnung lässt sich nicht berechnen.
- Die Miteigentumsanteile der Einheiten ergeben nicht die Summe laut Teilungserklärung. Die Seite der Gemeinschaft zeigt, wie viele fehlen.
- Die Spitze ist gleich dem vollen Kostenanteil.
- Für das Jahr fehlt ein Wirtschaftsplan; ohne Plan sind die Vorschüsse null.
- Wie kommt meine Einzelabrechnung in meine Betriebskostenabrechnung?
- Verknüpfen Sie Ihre Einheit mit Ihrer Mappe. Nach dem Ausstellen übernimmt „In Betriebskosten übernehmen“ die umlagefähigen Anteile in einen Entwurf.
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