Mehrere Eigentümer:innen: was jede allein darf und was alle bestätigen
Hat eine Mappe mehrere Eigentümer:innen, gibt es drei Arten von Schritten: was jede nur für sich erledigt, was jede für alle erledigt (und die anderen 14 Tage lang zurücknehmen können), und was erst nach der Bestätigung aller geschieht.
Schritt für Schritt
- Jede allein und nur für sich: die Mappe ansehen, Dokumente herunterladen, einen eigenen Datenexport erstellen, die Mappe verlassen und den eigenen Anteil übertragen. Beim Übertragen setzen Sie dafür den Haken „Nur meinen eigenen Anteil übertragen“: Nur Ihr Platz geht an die neue Person, die anderen Eigentümer:innen bleiben.Der eigene Anteil gehört Ihnen allein (§ 747 Satz 1 BGB)
- Jede allein für alle, die laufende Verwaltung: Dokumente hochladen, ersetzen und löschen, Maßnahmen, Termine, Zählerstände und Mietverhältnisse pflegen, Bearbeiter:innen, Verwalter:innen, Betrachter:innen oder eine Steuerberater:in einladen oder eine Einladung zurücknehmen, einen Mieterzugang erstellen, eine Mängelmeldung an einen Handwerksbetrieb weitergeben und Unterlagen als „nicht relevant“ markieren. Die anderen Eigentümer:innen erhalten sofort eine Nachricht.Niemand muss warten
- Diese Schritte der laufenden Verwaltung kann jede andere Eigentümer:in 14 Tage lang auf der Seite der Mappe unter „Änderungen anderer Eigentümer:innen“ rückgängig machen: Eine Einladung wird zurückgenommen, eine zurückgenommene neu verschickt, ein Mieterzugang gesperrt, ein gelöschtes Dokument wiederhergestellt, „nicht relevant“ aufgehoben. Eine verschickte Mail lässt sich nicht zurückholen; dann bleibt es bei der Nachricht.14 Tage, mit Passwort
- Nur mit der Bestätigung aller Eigentümer:innen: eine weitere Eigentümer:in hinzufügen oder eine entfernen, die Anteile ändern, die Mappe archivieren oder löschen, eine Übertragung der ganzen Mappe starten und die Mappe übergeben.Verfügungen über die ganze Mappe (§ 747 Satz 2 BGB)
- Anteile: Im Teilen-Fenster steht bei jeder Eigentümer:in ihr Anteil, etwa „Miteigentümer:in · ½“, mit der Quelle „nach Angabe“ oder „laut Grundbuchauszug“. Ist nichts angegeben, steht dort „im Zweifel gleiche Anteile“ (§ 742 BGB). Der Anteil ist eine Angabe zur Information; ImmoDok zählt damit keine Mehrheiten.Ändern nur mit Zustimmung aller
- So läuft eine Anfrage: Sie drücken wie gewohnt den Knopf, etwa „Archivieren“. ImmoDok führt den Schritt noch nicht aus, sondern legt eine Anfrage an. Ihr Klick zählt als Ihre Bestätigung, die anderen Eigentümer:innen werden benachrichtigt. Für denselben Schritt gibt es immer nur eine offene Anfrage.Die Anfrage steht auf der Seite der Mappe
- Die anderen Eigentümer:innen bestätigen dort mit ihrem Passwort oder lehnen ab. Gespeichert wird der genaue Satz, dem sie zustimmen, mit Datum, Uhrzeit und Gerät. Eine einzige Ablehnung beendet die Anfrage; Ihre eigene Anfrage können Sie dort zurückziehen.Schweigen gilt nicht als Zustimmung
- Vertretung: Hat Ihnen eine Miteigentümer:in eine Vollmacht gegeben, stimmen Sie mit „Für andere zustimmen“ in ihrem Namen zu und laden die Vollmacht hoch. Bei ihr steht dann „vertreten durch“ und Ihr Name; sie wird benachrichtigt. Wer selbst vertreten wurde, kann nicht für andere zustimmen.Eine Stufe, ImmoDok prüft die Vollmacht nicht
- Haben alle bestätigt, drückt eine Eigentümer:in den Knopf noch einmal. Dann wird der Schritt ausgeführt, genau einmal und nur dieser Schritt.Eine Bestätigung zum Archivieren löscht nicht
Das Ergebnis: Niemand kann die gemeinsame Mappe allein löschen, archivieren, übergeben, die Anteile ändern oder eine andere Eigentümer:in entfernen. Die laufende Verwaltung geht so schnell wie bei einer Mappe mit nur einer Eigentümer:in, und die anderen können sie 14 Tage lang zurücknehmen.
Wichtig: Eine offene Anfrage verfällt nach 14 Tagen ohne Antwort. Nach der letzten Bestätigung bleiben wieder 14 Tage, um den Schritt auszuführen; danach beginnt es mit einer neuen Anfrage. ImmoDok zählt keine Mehrheiten und prüft weder Anteile noch Vollmachten: Was die Eigentümer:innen untereinander vereinbart haben, klären sie selbst. Ob ein Schritt rechtlich erlaubt ist, beurteilt ImmoDok nicht.
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Was tun, wenn es nicht funktioniert?
- Ich habe „Löschen“ gedrückt, aber die Mappe ist noch da.
- Bei mehreren Eigentümer:innen ist daraus eine Anfrage geworden. Auf der Seite der Mappe sehen Sie, wer schon bestätigt hat und auf wen die Anfrage noch wartet.
- Eine Miteigentümer:in ist verstorben, nicht erreichbar oder verweigert die Antwort.
- Wer die Anfrage gestellt hat, kann auf der Seite der Mappe mit „Nachweis einreichen“ ein Dokument hochladen: einen Erbschein, eine gerichtliche Entscheidung oder einen Grundbuchauszug. ImmoDok prüft, ob das Dokument echt aussieht und diese Mappe und diese Person betrifft – nicht, wer im Recht ist. Wird es angenommen, erhält die Person eine Nachricht und hat 14 Tage Zeit, sich zu melden. Danach gilt ihre Antwort als ersetzt, und der Schritt kann ausgeführt werden.
- Eine Miteigentümer:in hat etwas geändert, das ich nicht möchte.
- Unter „Änderungen anderer Eigentümer:innen“ auf der Seite der Mappe können Sie Schritte der laufenden Verwaltung 14 Tage lang rückgängig machen. Die andere Person wird benachrichtigt.
