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Angeforderte Unterlagen, Dauerakte und Belegtransfer

Die Steuerberatung fordert für ein Jahr an, was fehlt; Sie laden in jeden Punkt hoch. Die Dauerakte hält die Anschaffung fest, der Belegtransfer bringt die Belege in DATEV.

Für wen:
Eigentümer:innen
Bearbeiter:innen
Steuerberater:innen
3 Min. LesezeitStand: 17.10.2026
Steuer-Bereich einer Immobilie in ImmoDok mit der Liste der angeforderten Unterlagen

Schritt für Schritt

  1. Die Steuerberatung (oder Sie für sie) wählt im Steuer-Bereich „Unterlagen anfordern“: Dokumenttypen aus dem Katalog oder frei benannte Punkte.Was in der Mappe fehlt, ist schon angehakt
  2. Sie sehen die Liste und laden in jeden Punkt hoch, ordnen ein vorhandenes Dokument zu oder melden „Gibt es nicht“.Die andere Seite wird benachrichtigt
  3. Oben steht, wie weit die Liste ist, zum Beispiel „Paket 2025: 92 %“. Gezählt werden erledigte Punkte.Die Steuerberatung kann einen Punkt wieder öffnen
  4. In der Dauerakte tragen Sie oder die Steuerberatung Kaufvertrag, Kaufpreis, Aufteilung, Nebenkosten, AfA-Grundlage und AfA-Satz ein, so wie sie in Ihren Unterlagen stehen.Liegt jedes Jahr im Jahrespaket als dauerakte.csv
  5. In den drei Jahren nach dem Kauf zeigt die Karte „Anschaffung“ die Kosten Ihrer Maßnahmen im Verhältnis zum eingetragenen Gebäudeanteil, netto, wo Sie den Nettobetrag in der Maßnahme eingetragen haben. Ab 12 % erscheint ein gelber Hinweis, über 15 % die Bitte, weitere Aufträge vorher mit der Steuerberatung zu klären (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).Jährlich übliche Wartung können Sie in der Maßnahme als „zählt nicht mit“ angeben
  6. Für Kanzleien mit DATEV: „Belegtransfer“ erstellt ein ZIP im von DATEV dokumentierten XML-Format mit den Belegen des Jahres.Der Link kommt per E-Mail

Das Ergebnis: Die Steuerberatung bekommt, was sie braucht, ohne Rückfragen per E-Mail, und die Angaben zur Anschaffung müssen nicht jedes Jahr neu erfragt werden.

Wichtig: ImmoDok rechnet keinen AfA-Satz und keine Kaufpreisaufteilung aus und ordnet keine Kosten steuerlich ein. Den Anteil der Maßnahmen der ersten drei Jahre rechnet ImmoDok nur aus Ihren Angaben aus; ob die Kosten als Herstellungskosten gelten, prüfen Sie mit Ihrer Steuerberatung. Der Belegtransfer ist keine zertifizierte Schnittstelle.

Was tun, wenn es nicht funktioniert?

Ein Beleg fehlt im Belegtransfer.
Das Paket nimmt Belege mit Datum im Jahr und einer PDF-, JPG- oder PNG-Datei bis 20 MB. HEIC-Fotos nimmt DATEV nicht an; laden Sie sie als JPG hoch.
Wo halte ich die Bescheinigung für § 35c EStG fest?
Bei einer Dämmung, neuen Fenstern, Dach oder Heizung in einem selbst bewohnten Haus setzen Sie in der Maßnahme den Haken „§ 35c EStG prüfen lassen“. Dann tragen Sie ein, wann Sie die Bescheinigung beim Fachbetrieb angefordert haben, und laden sie als Dokument zur Maßnahme hoch. Fehlt sie vier Wochen nach Abschluss noch, schlägt der Wartungsplan eine Aufgabe vor. Ob die Maßnahme begünstigt ist, prüfen Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Ich kann nichts anfordern.
Anfordern können Eigentümer, Bearbeiter, Hausverwaltung und Steuerberatung. Hochladen in einen Punkt kann nur die Eigentümerseite.