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CO₂-Kostenrechner: Aufteilung zwischen Vermieter:in und Mieter:in

Für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter:in und Mieter:in die CO₂-Kosten für Heizung und Warmwasser nach einem Stufenmodell (§ 5 CO2KostAufG). Je mehr CO₂ das Gebäude pro Quadratmeter ausstößt, desto größer der Anteil der Vermieter:in.

Angaben aus der Brennstoffrechnung

Steht auf der Rechnung des Brennstofflieferanten (§ 3 CO2KostAufG).

Ebenfalls auf der Rechnung ausgewiesen. Ohne Betrag nennt der Rechner nur die Anteile.

Ergebnis

Geben Sie CO₂-Ausstoß und Wohnfläche ein.

Die zehn Stufen (Anlage zum CO2KostAufG)
Stufekg CO₂ / m² / JahrVermieter:inMieter:in
10 bis unter 120 % 100 %
212 bis unter 1710 % 90 %
317 bis unter 2220 % 80 %
422 bis unter 2730 % 70 %
527 bis unter 3240 % 60 %
632 bis unter 3750 % 50 %
737 bis unter 4260 % 40 %
842 bis unter 4770 % 30 %
947 bis unter 5280 % 20 %
10ab 5295 % 5 %
  • Das Stufenmodell gilt für Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden werden die Kosten grundsätzlich hälftig geteilt (§ 8 CO2KostAufG).
  • Verhindern öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz eine energetische Sanierung, kann sich der Anteil der Vermieter:in verringern (§ 9 CO2KostAufG). Der Rechner berücksichtigt das nicht.
  • Beziehen Mieter:innen den Brennstoff selbst (etwa bei einer Gasetagenheizung), müssen sie den Anteil der Vermieter:in innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt ihrer Rechnung geltend machen (§ 6 CO2KostAufG).

Allgemeine Vorlage und Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Notariat, Anwaltskanzlei oder Mieterverein bzw. Haus & Grund.