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Bodenrichtwert abrufen

Der amtliche Bodenrichtwert der Zone, in der Ihre Immobilie liegt, mit Stichtag, Nutzung und Quelle, direkt vom Gutachterausschuss des Landes.

Für wen:
Eigentümer:innen
Bearbeiter:innen
Betrachter:innen
2 Min. LesezeitStand: 16.10.2026

Schritt für Schritt

  1. Öffnen Sie die „Übersicht“ der Mappe. Neben „Hinweise aus amtlichen Karten“ steht „Bodenrichtwert“.Die Adresse muss gefunden sein, damit die Lage bekannt ist
  2. Klicken Sie „Bodenrichtwert abrufen“. ImmoDok fragt den Dienst des Landes mit der Lage der Immobilie, ohne Namen.In zehn Ländern direkt, in den übrigen über einen Link
  3. Sie sehen den Wert je Quadratmeter, den Stichtag, die Nutzung, den Entwicklungszustand und die Quelle. Nach einem Jahr bietet die Karte „Aktualisieren“ an.Liegt die Stelle in mehreren Zonen, stehen die anderen darunter

Das Ergebnis: Der Bodenrichtwert steht mit Quelle und Abrufdatum in der Mappe.

Wichtig: Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt für eine Zone mit ähnlicher Nutzung (§ 196 BauGB), keine Bewertung Ihres Grundstücks und kein Verkehrswert.

Was tun, wenn es nicht funktioniert?

Statt eines Werts kommt ein Link.
Bayern, Baden-Württemberg, das Saarland und Schleswig-Holstein erlauben keine Anzeige in anderen Anwendungen; Sachsen und Bremen bieten keinen passenden offenen Dienst. Der Link öffnet das amtliche Portal des Landes.
Es heißt, für diesen Punkt gebe es keinen Wert.
Für Straßen, Grünanlagen oder Bahnflächen veröffentlichen die Gutachterausschüsse oft keinen Bodenrichtwert. Prüfen Sie, ob die Adresse der Mappe richtig gefunden wurde.